Kosten einer Kinderwunschbehandlung in Deutschland: Können sich meine Mitarbeitenden das überhaupt leisten?

Was kostet eine Kinderwunschbehandlung in Deutschland? Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Wie hoch ist typischerweise der Selbstbehalt und können sich meine Mitarbeitenden dies überhaupt leisten? In diesem Blog-Artikel geht es um die finanziellen Belastungen der Kinderwunschbehandlung, die Rolle der Krankenkassen und die Fördermöglichkeiten durch Bund und Länder. Für Personaler*innen und Führungskräfte ein faktenbasierter Einblick, mit welchen finanziellen Belastungen Mitarbeitende im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung rechnen müssen. Zudem erläutern wir, wie Fertility & Family Building Benefits unterstützen können.
Kosten Kinderwunschbehandlung Deutschland

Was kostet eine Kinderwunschbehandlung in Deutschland

Die Kosten für Kinderwunschbehandlungen in Deutschland können erheblich variieren und sind stark abhängig von der Art der Behandlung sowie der individuellen Situation der Betroffenen. Zu den gängigen Verfahren gehören die In-vitro-Fertilisation (IVF) und die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Eine IVF kostet pro Zyklus etwa 3.500 Euro für Selbstzahler, während eine ICSI sogar etwa 5.500 Euro kosten kann. Hinzu kommen die Kosten von Medikamenten und häufig auch nicht von der Krankenkasse übernommene Add-Ons. Da Kinderwunschzentren bei Selbstzahlern mehr berechnen als bei gesetzlich versichertem Patienten*innen, sind letztere hier ausnahmsweise im Vorteil. Eine IVF-Behandlung kostet gesetzlich Versicherte Patient*innen beispielsweise 700-1000 Euro pro Zyklus, während eine ICSI-Behandlung 2.800-3.300 Euro kostet. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel 50% der Kosten für bis zu drei Zyklen. Bei einem durchschnittlichen Bedarf von 3-4 Behandlungszyklen kann der Eigenanteil jedoch schnell über 10.000 Euro betragen​, da man mit einer durchschnittlichen Erfolgswahrscheinlichkeit von 30% pro Embryotransfer rechnen kann.

 

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass die Krankenkassen alle Kosten für Kinderwunschbehandlungen übernehmen. Wie bereits erwähnt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkasse standardmäßig nur die Hälfte der Kosten von bestimmten Behandlungen, für eine begrenzte Anzahl von Zyklen. Zudem decken sie nur bestimmte Behandlungen ab. Dieser Umstand führt dazu, dass sich rund 50% der Betroffenen nicht mehr als die von den Krankenkassen mitfinanzierten Zyklen leisten können. Darüber hinaus werden viele wichtige Behandlungen, wie das Einfrieren von Eizellen, nur bei medizinischen Indikationen wie einer bevorstehenden Krebsbehandlung übernommen. Zusätzliche Add-ons, zu denen beispielsweise auch die Kultivierung von Embryos über den dritten Tag hinaus, werden überhaupt nicht bezahlt. Bestimmte Personengruppen, darunter unverheiratete Paare, alleinstehende Frauen und verheiratete lesbische Paare, sind generell von der Kostenübernahme ausgeschlossen. Zudem spielt auch das Alter der Betroffenen eine wesentliche Rolle: Frauen dürfen nicht älter als 40 Jahre und Männer nicht älter als 50 Jahre sein, um eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen zu erhalten.

Zusätzlich zu den Behandlungskosten kommen oft noch Ausgaben für Medikamente, die bei einem IVF-Zyklus etwa 1.500 Euro betragen können. Ebenso kommen noch Kosten für Zusatzdiagnostik, das Weiterkultivieren über den 3. Tag hinaus (Blastozystenkultur) und das Einfrieren von Vorkernen oder übrig gebliebenen Embryonen hinzu. Diese Kosten sind immer Selbstzahlerleistungen, die nicht von den Krankenkassen unterstützt werden.

Insgesamt zeigt sich, dass der finanzielle Aufwand für Kinderwunschbehandlungen in Deutschland erheblich sein kann, insbesondere für diejenigen, die keine oder nur eine eingeschränkte Unterstützung von Krankenkassen und staatlichen Fördermitteln erhalten. Dies stellt für viele Paare und Einzelpersonen eine erhebliche Belastung dar, die oft nicht nur finanzieller, sondern auch emotionaler Natur ist​. In einer Studie gaben 30% der Betroffenen an, dass sie aufgrund der immensen Kosten keine Kinderwunschbehandlung in Anspruch nehmen können.

Welche Zuschüsse und Fördermöglichkeiten gibt es

Die Finanzierung von Kinderwunschbehandlungen in Deutschland wird durch eine Kombination aus gesetzlichen Krankenkassenleistungen und staatlichen Förderungen unterstützt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel nur 50% der Kosten für bis zu drei Zyklen von Inseminationen, IVF und ICSI Behandlungen. Daher bleibt ein erheblicher Eigenanteil für die Betroffenen. Um diese finanzielle Belastung zu mildern, bieten sowohl der Bund als auch einzelne Bundesländer zusätzliche Fördermittel an.

Die Förderung des Bundes greift aber nur dann, wenn auch das Land einen Zuschuss gewährt. Dies ist in zwölf von sechzehn Bundesländern der Fall. Diese Landeszuschüsse decken in der Regel etwa 25% der nach dem Krankenkassenzuschuss verbleibenden Selbstkosten ab, sind jedoch oft an spezifische Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel müssen die Behandlungen in dem Bundesland durchgeführt werden, das die Förderung gewährt, oder in einem angrenzenden Bundesland. Diese Regelung kann für Betroffene zur Belastung werden, da die Qualität und somit auch die Kosten einer Kinderwunschbehandlung von dem jeweiligen Kinderwunschzentrum abhängen. Zusätzlich unterstützen fünf Bundesländer auch lesbische Paare, dies sind Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein bieten hingegen überhaupt keine Förderung an​.

Ergänzend dazu gewährt der Bund einen weiteren Zuschuss in Höhe von 25% der Selbstkosten, allerdings nur, wenn eine Förderung durch das Bundesland erfolgt. Diese Bundeszuschüsse sind darauf ausgerichtet, heterosexuelle verheiratete und unverheiratete Paare in festen Partnerschaften zu unterstützen. Wichtig ist hierbei, dass die genauen Regelungen und Konditionen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, weshalb eine gründliche Information und Prüfung der jeweiligen Fördermöglichkeiten notwendig ist.

Neben den staatlichen Förderungen gibt es auch steuerliche Erleichterungen. Krankheitskosten, zu denen auch die Ausgaben für Kinderwunschbehandlungen zählen, können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden, sobald sie eine individuelle zumutbare Belastung übersteigen. Diese Grenze errechnet sich aus dem Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Auch für Behandlungen, die im Ausland durchgeführt werden, können diese steuerlichen Vorteile genutzt werden, sofern die Behandlung im Einklang mit dem deutschen Embryonenschutzgesetz steht.

Zusammengefasst bieten die Fördermittel von Bund und Ländern eine wertvolle finanzielle Entlastung für Paare und Einzelpersonen, die eine Kinderwunschbehandlung in Anspruch nehmen. Dennoch bleibt ein erheblicher Eigenanteil bestehen, der durch eine sorgfältige Planung und Nutzung aller verfügbaren Unterstützungsangebote bewältigt werden muss.

Aufgrund der unterschiedlichen geltenden Regeln in den einzelnen Bundesländern – de facto 16 verschiedene Regelungen – ergibt sich in Deutschland was die finanzielle Förderung betrifft ein Flickenteppich. Für Kinderwunschpantient*innen ist die Antragsstellung komplex und für Nicht-Muttersprachler häufig nahezu unmöglich nutzbar.  

Welche Rolle spielen Fertility Benefits

Fertility Benefits, die von Unternehmen angeboten werden, können einen entscheidenden Unterschied für Mitarbeitende machen, die eine Kinderwunschbehandlung in Betracht ziehen. Durch die Übernahme oder teilweise Übernahme des Selbstbehalts und Zuschüsse zu den Behandlungskosten, entlasten diese Benefits die Betroffenen erheblich und machen es für viele überhaupt erst möglich, eine solche Behandlung durchzuführen. Ohne diese finanzielle Unterstützung stehen Betroffene häufig vor der schwierigen Entscheidung, entweder eine Kinderwunschbehandlung zu finanzieren oder andere wesentliche finanzielle Ziele, wie die Anzahlung für ein Haus, zu verwirklichen.

Insbesondere Vorsorgebehandlungen wie das Social Freezing, bei den Eizellen für eine spätere Verwendung eingefroren werden, werden häufig nicht durchgeführt, wenn keine Zuschüsse oder zusätzliche finanzielle Mittel vorhanden sind. Die Kosten für das Social Freezing, die in der Regel vollständig von den Betroffenen selbst getragen werden müssen, betragen im Durchschnitt etwa 4.000 Euro – in manchen Metropolen auch mehr. Diese hohen Kosten stellen für viele eine unüberwindbare Hürde dar, sodass sie auf diese präventiven Maßnahmen verzichten.

Durch die Bereitstellung von Fertility Benefits unterstützen Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden nicht nur finanziell, sondern tragen auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei. Sie bieten eine wichtige Sicherheit für diejenigen, die auf eine Kinderwunschbehandlung angewiesen sind, und fördern gleichzeitig eine inklusivere und unterstützende Unternehmenskultur. Arbeitgeber, die solche Benefits anbieten, zeigen ein hohes Maß an Engagement für die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden, was sich positiv auf die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung auswirken kann.

Wie Onuava unterstützen kann

Onuava bietet eine umfassende Unterstützung für Paare und Einzelpersonen, die eine Kinderwunschbehandlung in Betracht ziehen. Durch finanzielle Unterstützung, eine End-to-End Beratungsplattform und maßgeschneiderte Informations- und Beratungsdienste stellt Onuava sicher, dass Betroffene bestmöglich auf ihrem Weg zur Elternschaft begleitet werden.

Finanzielle Unterstützung: Onuava entlastet Betroffene durch direkte finanzielle Unterstützung und Zuschüsse zu den Behandlungskosten. Dies kann den entscheidenden Unterschied ausmachen, ob eine Kinderwunschbehandlung durchgeführt werden kann oder nicht. Insbesondere bei hohen Selbstbehalten und den oft prohibitiven Kosten für Verfahren wie das Social Freezing bietet Onuava eine dringend benötigte finanzielle Hilfe.

End-to-End Beratungsplattform: Zudem umfasst unser Angebot Zugang zu Beratungsplattform, die Betroffene von der ersten Beratung bis zum Abschluss der Behandlung begleitet. Diese Plattform liefert nicht nur wichtige Informationen, sondern ermöglicht auch individuelle Beratungen mit Expert*innen wie Arzt*innen oder Ernhährungsberater*innen. Zudem unterstützt Onuava bei der Antragstellung und optimalen Nutzung aller Zuschüsse.

Infomaterial und individuelle Beratung: Die Bereitstellung von vielseitigem Infomaterial durch Expert*innen sowie die Möglichkeit der individuellen Beratung helfen Betroffenen, informierte Entscheidungen zu treffen. Dies umfasst alles von der Auswahl der geeigneten Behandlungszentren bis hin zu spezifischen Gesundheits- und Ernährungsratschlägen, die die Erfolgschancen einer Behandlung verbessern können.

Beratung zur Auswahl der Kinderwunschzentren: Die Qualität der Kinderwunschzentren kann erheblich variieren und hat einen direkten Einfluss auf die Erfolgschancen der Behandlungen. Onuava unterstützt Betroffene bei der Auswahl der besten Zentren, die individuell auf ihre Bedürfnisse und Situationen angepasst sind. Eine hochwertige Behandlung kann nicht nur die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Schwangerschaft erhöhen, sondern auch langfristig Kosten sparen, indem unnötige oder ineffektive Behandlungen vermieden werden.

Unterstützung durch Unternehmens-Policies und Awareness Training: Onuava arbeitet eng mit Unternehmen zusammen, um Policies zu entwickeln und Awareness Trainings durchzuführen, die ein unterstützendes Umfeld für Mitarbeitende schaffen, die sich in einer Kinderwunschbehandlung befinden. Durch solche Maßnahmen können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden die bestmögliche Unterstützung erhalten.

Unterstützung für nicht-traditionelle Familienmodelle: Die Beratung zu Themen rund um nicht-traditionellen Familienmodellen ist ebenfalls fester Bestandteil des Angebots. Dies ist besonders wichtig, da diese Themen von den Krankenkassen oft nicht aufgegriffen werden. Diese Unterstützung kann für LGBTQ+ Paare, alleinstehende Frauen und andere Familienkonstellationen von entscheidender Bedeutung sein, um Zugang zu den benötigten Behandlungen und Informationen zu erhalten.

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