Betriebskrankenkassen (BKK) und Kinderwunsch – Was sie übernehmen und wo es Lücken gibt

Betriebskrankenkassen (BKK) spielen eine wichtige Rolle bei der Gesundheitsversorgung von Arbeitnehmenden. Teilweise sind ihre Leistungen umfassender als die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, auch mit Hinblick auf Kinderwunschbehandlungen gibt es einige Zusatzleistungen im Rahmen des Programms BKK Kinderwunsch. Doch es ist entscheidend zu verstehen, dass BKKs bei weitem nicht alle Bedürfnisse abdecken und in manchen Bereichen sogar hinter den Leistungen der gesetzlichen Kassen zurückstehen. In diesem Artikel beleuchten wir, was BKKs mit Hinblick auf Kinderwunschbehandlungen leisten und wo es Lücken gibt. Außerdem schauen wir uns an, wie Onuava Unternehmen dabei unterstützen kann, diese Lücken zu schließen und die Gesundheit der Mitarbeitenden zu fördern.
BKK

Betriebskrankenkassen (BKK) gehören zur Gruppe der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Versicherungspflichtige Personen können zwischen verschiedenen Arten von Krankenkassen wählen: Betriebskrankenkassen, Ersatzkassen (EK), Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Innungskrankenkassen (IKK) und der Knappschaft (KBS). Die Landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK) stehen ausschließlich Landwirten zur Verfügung.

Betriebskrankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie wurden ursprünglich von Arbeitgebern ins Leben gerufen, um ihre Angestellten, ehemaligen Mitarbeiter sowie deren Familien zu versichern. Anfangs waren sie daher nur für bestimmte Unternehmen oder Konzerne zuständig. Auch heute noch sind sie oft eng mit den Firmen verbunden, deren Namen sie tragen – beispielsweise die BKK Braun-Gillette, die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) oder die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK VBU). In Deutschland sind aktuell knapp 10 Millionen Menschen in einer Betriebskrankenkasse (BKK) versichert. Die BKKs spielen bei der gesundheitlichen Versorgung also definitiv eine wichtige Rolle.

Bei Unternehmen mit eigener BKK kommt daher in einigen Gesprächen zum Thema Fertility & Family Building Benefits auch die Frage auf: „Deckt das nicht unsere BKK ab?“. Mancherorts besteht leider auch der Irrglaube, dass des Programm BKK Kinderwunsch das Angebot von Fertility & Family Building Benefits ersetzen würden. Dies ist leider ein nicht wenig verbreiteter Irrglaube, mit dem wir in diesem Blog-Artikel aufräumen wollen. Die bestehenden Programme der BKKs werden den vielfältigen Bedürfnissen der Mitarbeitenden mit Hinblick auf Kinderwunschbehandlungen oft nicht gerecht. Es gibt erhebliche Herausforderungen und Lücken in diesen Programmen, die eine umfassende Unterstützung für Mitarbeitende verhindern und somit das Ziel verfehlen.

Leistungsumfang der BKK im Bereich Kinderwunsch

Die Leistungen von Betriebskrankenkassen und das Versicherungsprinzip entsprechen denen der anderen gesetzlichen Krankenkassen. Darüber hinaus gibt es Zusatzleistungen. Dies ist auch mit Hinblick auf die Kinderwunschbehandlung der Fall.

Programm BKK Kinderwunsch im Überblick

Die Betriebskrankenkassen (BKK) haben zusammen mit dem Berufsverband für Reproduktionsmedizin Bayern (BRB e. V.) ein bundesweites Programm namens BKK Kinderwunsch ins Leben gerufen. Ziel dieses Programms ist es, über die gesetzlichen Leistungen hinausgehende Extraleistungen für versicherte Frauen anzubieten.

Der Aufbau des Programms erfolgte schrittweise, wobei zunehmend mehr BKKs und medizinische Zentren integriert wurden, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Beim BKK Kinderwunsch Programm beteiligten sich Stand Juli 2024 insgesamt 44 reproduktionsmedizinische Zentren in verschiedenen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Teilnehmende Betriebskrankenkassen

Zu den an BKK Kinderwunsch teilnehmenden Betriebskrankenkassen gehören unter anderem große Kassen wie die IKK Classic, mhplus BKK und die BKK Wirtschaft und Finanzen. Diese Kassen bieten ihren Versicherten unterschiedliche Zusatzleistungen an, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinausgehen.

Was die Betriebskrankenkassen leisten

In Deutschland müssen alle gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten für Kinderwunschbehandlungen übernehmen. Die wichtigsten Behandlungsarten und die damit verbundenen Regelungen sind wie folgt: Bei einer IVF- oder ICSI-Behandlung beträgt die Kostenübernahme 50% der Basiskosten (ohne „Add-ons“) für bis zu drei Versuchen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Frau unter 40 Jahre und der Mann unter 50 Jahre alt ist. Zudem muss das Paar verheiratet sein und es müssen die Eizellen und Spermien der Ehepartner verwendet werden.

Das BKK Kinderwunsch Programm bietet darüber hinaus folgende Leistungen:

  1. Kostenbeteiligung an den Kosten für einen vierten Versuch (€800 IVF, €1.000 ICSI)
  2. Teilweise Kostenübernahme für Blastozystenkultur (bis zu 2x und max €250/Mal)
  3. Teilweise Kostenübernahme für Kryozyklen (bis zu 2 Kryozyklen und max. €350/Mal)
  4. Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (Leistungsanspruch bis zum Tag vor Vollendung des 42. Lebensjahres)

Bewertung des Programms BKK Kinderwunsch

Es ist grundsätzlich positiv, dass die BKKs mehr Leistungen für Paare mit Kinderwunsch übernehmen als gesetzlich vorgeschrieben. Dies zeigt ein Bewusstsein für die Notwendigkeit, Familiengründungen zu unterstützen und den betroffenen Paaren finanziell unter die Arme zu greifen. Grundsätzlich geht das Programm BKK Kinderwunsch in die richtige Richtung. Die Leistungen orientieren sich wesentlich mehr am medizinischen Fortschritt und den Lebensrealitäten.

Dennoch gibt es erhebliche Einschränkungen und Probleme, die nicht unbeachtet bleiben sollten: die Erweiterungen des BKK Kinderwunsch Programms gehen weniger weit als dies vielleicht scheinen mag, sie schließen nach wie vor sehr viele Personengruppen, Behandlungsmöglichkeiten und Kosten nicht ein und sind aufgrund der Beschränkung auf gewisse Zentren ggf. sogar in einzelnen Fällen negativ.

Verbesserungen gegenüber vielen anderen GKVs

Die zusätzlichen Angebote sind zweifelsohne eine Verbesserung ggü. dem Angebot vieler anderer GKVs.

Zuschuss zum vierten Behandlungsversuch

Dieser Zuschuss trägt der Tatsache Rechnung, dass bei sehr vielen Paaren die gesetzlich unterstützten 3 Versuche nicht ausreichen, sich aber für den vierten Versuch die Kosten drastisch erhöhen, insbesondere auch weil die Kosten für den vierten Versuch dann auf Basis von Selbstzahler-Preisen meist mehr als doppelt so hoch sind, wie 50% des „Kassen-Preises“. Ein Zuschuss von €800 (IVF) bzw. €1.000 (ICSI) ist zwar eher gering, allerdings profitieren die Kinderwunschpaare dann auch von den geringeren GKV-Raten und sparen so relativ zum Selbstzahler-Preis noch mal deutlich mehr.

Zweimaliger Zuschuss (je €250) zu den Kosten der Blastozystenkultur

Eine Blastozystenkultur bezieht sich auf die Weiterkultivierung von Embryonen bis zum fünften oder sechsten Tag nach der Befruchtung. Dies wird meist mit dem Transfer von nur einem Embryo verbunden, während bei einem Transfer an Tag 3 häufiger zwei (manchmal sogar mehr) Embryonen transferiert werden. Diese Kosten für die Blastozystenkultur betragen häufig um die €600, werden aber von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Ein Zuschuss zu den Kosten der Blastozystenkultur kann Paaren die Entscheidung erleichtern, auch wenn man sich hier wirklich eine vollständige Kostenübernahme wünschen würde. Die Krankenkassen profitieren hiervon, denn durch eine Verringerung der Double-Embryo-Transfers sinkt auch die Wahrscheinlichkeit von sehr kostspieligen Mehrlingsschwangerschaften.

Zweimaliger Zuschuss (je €250) zu den Kosten der Blastozystenkultur

Eine Blastozystenkultur bezieht sich auf die Weiterkultivierung von Embryonen bis zum fünften oder sechsten Tag nach der Befruchtung. Dies wird meist mit dem Transfer von nur einem Embryo verbunden, während bei einem Transfer an Tag 3 häufiger zwei (manchmal sogar mehr) Embryonen transferiert werden. Diese Kosten für die Blastozystenkultur betragen häufig um die €600, werden aber von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Ein Zuschuss zu den Kosten der Blastozystenkultur kann Paaren die Entscheidung erleichtern, auch wenn man sich hier wirklich eine vollständige Kostenübernahme wünschen würde. Die Krankenkassen profitieren hiervon, denn durch eine Verringerung der Double-Embryo-Transfers sinkt auch die Wahrscheinlichkeit von sehr kostspieligen Mehrlingsschwangerschaften.

Zweimaliger Zuschuss Kosten Kryotransfer

Ein Kryotransfer bezeichnet das Auftauen und die Verwendung von befruchteten Vorkernstadien oder Embryonen im Rahmen eines weiteren Behandlungszyklus. Durch das Einfrieren und die spätere Verwendung von Vorkernen oder Embryonen können alle gewonnenen Eizellen genutzt werden werdne und unnötige Stimulationen können vermieden werden. Allerdings bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen dies in der Regel nicht, weshalb immer noch Vorkernstadien verworfen oder im Zweifel einer mehr eingesetzt werden. Durch den Zuschuss in Höhe von €350 zu den Kosten eines Kryozyklus wird den Paaren die finanzielle Last etwas abgenommen.

Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre

Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass sich das durchschnittliche Alter in welchem mit der Kinderwunschplanung begonnen wird, nach hinten verschiebt. Bis zum Alter von 42 sind die Erfolgschancen auch noch vertretbar, so dass eine Erhöhung des Alters auf 42 im Interesse der Patientinnen ist.

Wo greift das Programm BKK Kinderwunsch zu kurz

Eingeschränkte Teilhabe

Viele Paare, insbesondere unverheiratete oder gleichgeschlechtliche, sind von diesen Programmen ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen auch für alleinstehende Frauen (Solomütter). Lediglich verheiratete Paare, die ausschließlich die eigenen Spermien und Eizellen (Eizellspende ist in Deutschland ohnehin nicht erlaubt) verwenden, werden von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützt. Diese Einschränkungen gelten auch für die BKKs.

Dies führt zu einer Ungleichbehandlung und erschwert vielen den Zugang zu notwendigen Behandlungen. Eine 2019 durch Family Equality in den USA durchgeführte Studie zeigt, dass 63% der damals 18-35-jährigen Mitglieder der LGBTQ+ Community den Wunsch hatten, eine Familie zu gründen oder ihre bestehende Familie zu erweitern, wobei 48% konkrete Pläne dafür schmiedeten. Diese Zahlen verdeutlichen den starken Wunsch vieler LGBTQ+ Personen nach Familiengründung und unterstreichen die Dringlichkeit, auch ihnen den Zugang zu Kinderwunschbehandlungen zu erleichtern. Gleiches gilt für alleinstehende Frauen und unverheiratete Paare.

Eingeschränktes Behandlungsspektrum

Das Programm umfasst auch nicht die wahrscheinlich wichtigste fruchtbarkeitskonservierende Maßnahme, das vorsorgliche Einfrieren von Eizellen (Social Freezing). Diese Behandlung, die es Frauen ermöglicht, die eigene Fruchtbarkeit zu konservieren bis sie den richtigen Partner zur Familiengründung haben, ist außen vor.

Keine begleitende Information und Beratung

Der finanzielle Zuschuss, der von BKKs übernommen wird, ist ein Aspekt von vielen möglichen Unterstützungsmöglichkeiten – viele andere Aspekte wie der Zugang zu einfach verständlicher, medizinisch fundierter Information und begleitende psychologische Beratung und Coaching sind außen vor.

Mögliche negative Auswirkungen

Die Notwendigkeit, sich in einem der 44 teilnehmenden Zentren behandeln zu lassen, stellt eine deutliche Einschränkung und für viele Paare ggf. auch eine Hürde in der Nutzung dar. Manche Gegenden sind geographisch nicht gut abgedeckt. Paare könnten sich gezwungen sehen, längere Anfahrtswege und höhere Kosten in Kauf zu nehmen, was die Belastung zusätzlich erhöht.

Wahrscheinlich noch wichtiger ist aber, dass viele hervorragende Kinderwunschzentren nicht Teil des Programms sind, was die Auswahlmöglichkeiten einschränkt. Dies kann die Behandlung insgesamt sogar teurer machen, da die Erfolgsraten nicht überall gleich sind.

Fertility & Family Building Benefits als wichtige Ergänzung zur BKK Leistung

Fertility & Family Building Benefits sind auch für Unternehmen relevant, deren Mitarbeitende vom Zugang zu einer BKK profitieren, denn sie ergänzen diese in wichtigen Bereichen. Es gibt viele gute Gründe, Fertility & Family Building Benefits anzubieten. Onuava bietet eine umfassende Unterstützung für Paare mit Kinderwunsch, die weit über das hinausgeht, was die BKKs derzeit leisten:

Finanzieller Zuschuss

Onuava bietet Betroffenen finanzielle Unterstützung, unabhängig davon, welches Kinderwunschzentrum gewählt wird. Dies gibt Paaren die Freiheit, das Zentrum zu wählen, das ihren individuellen Bedürfnissen am besten entspricht. .Onuava bietet dabei unabhängige und fundierte Beratung, um das beste Zentrum für die individuellen Bedürfnisse zu finden. 

Zudem haben auch jene Personen und Paare Zugang zu finanzieller Unterstützung, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützt werden. Fertility Benefits sind Diversity Benefits – im Gegenzug zur BKK Leistung.

Die zusätzlichen Kosten von Fertility & Family Building Benefis fallen für Arbeitgeber, die bereits eine BKK haben geringer aus, denn ein Teil der Kosten wird ja schon über die BKK abgedeckt.

Medizinisch fundierte Informationen

Anstatt sich auf unsichere Quellen wie „Dr. Google“ zu verlassen, bietet Onuava fundierte medizinische Informationen zu allen Themen rund um Familiengründung und Frauengesundheit. Dies gibt den Paaren Sicherheit und Klarheit in einer oft sehr verwirrenden und emotional belastenden Zeit.

Rund-um Beratung und Coaching

Onuava begleitet Paare durch den gesamten Prozess der Kinderwunschbehandlung und bietet ihnen dabei eine umfassende Beratung und Coachings. Dies schließt psychologische Unterstützung und praktische Hilfen ein, die den gesamten Prozess erleichtern.

Beratung für nicht-traditionelle Familienmodelle

Auch die speziellen Beratungen für nicht-traditionelle Familienmodelle ist Teil unseres Programms. Dies schließt gleichgeschlechtliche Paare, Alleinerziehende und andere Familienformen ein, die sich nicht vom traditionellen Vater-Mutter-Kind-Modell repräsentiert fühlen. Diese extra Beratung stellt sicher, dass alle Familien unabhängig von ihrer Struktur die Unterstützung und Hilfe erhalten, die sie benötigen.

Awareness-Trainings

Onuava bietet Trainings für Mitarbeitende an, um das Bewusstsein für die Herausforderungen und Bedürfnisse von Paaren mit Kinderwunsch zu schärfen. Diese Trainings helfen dabei, ein unterstützendes und verständnisvolles Umfeld im Unternehmen zu schaffen.

Entwicklung einer Fertility Policy

Zudem hilft Onuava Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung von Richtlinien zur Unterstützung von Mitarbeitenden mit Kinderwunsch. Eine solche Fertility Policy kann maßgeblich dazu beitragen, dass betroffene Mitarbeitende sich unterstützt und wertgeschätzt fühlen.

Das Fertility & Family Building Benefits Angebot von Onuava geht also weit über das BKK Angebot hinaus und ergänzt dieses optimal.

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